CORONA | Aktuelle Lockerungen und ihre Auswirkungen auf das Ortsgeschehen
Das Wichtigste im Überblick
- weiterhin Mindestabstand 1,5 Meter einhalten
- Maskenpflicht (ausgenommen sind Kinder bis zu ihrem 6. Geburtstag und Personen, die der Tragepflicht glaubhaft aus gesundheitlichen Gründen nicht nachkommen können)
- Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum
Kontakt mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Verwandten ersten Grades sowie einer weiteren Person ist erlaubt - private, familiäre o. nachbarschaftliche Betreuungsgemeinschaften für Kinder aus max. drei verschiedenen Hausständen sind zulässig
- Spielplätze wieder geöffnet
- Kinder nur in Begleitung von Eltern
- Ansammlungen sind verboten
- Mindestabstand ist einzuhalten (wann immer möglich auch bei Kindern darauf achten) - Badesee Emmering wieder geöffnet
(Mindestabstand ist einzuhalten, Ansammlungen sind untersagt, Kiosk noch geschlossen, Beachvolleyballfeld wg. Mannschafts-/Kontaktsportverbot gesperrt) - Besuche von Geburts- und Kinderstationen für engste Angehörige sowie Palliativstationen und Hospize sind erlaubt
- Besuche in Altenheimen und Seniorenresidenzen sind einmal täglich von einer Person (Familienangehörige ersten Grades, bei Minderjährigen gemeinsam mit Eltern/Sorgeberechtigten, oder einer weiteren festen Person) während einer festen Besuchszeit unter strengen Hygieneschutzmaßnahmen (Mindestabstand, Maskenpflicht etc.) erlaubt
- Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften sind unter Einhaltung der Auflagen (Mindestabstand, Maskenpflicht etc.) erlaubt
- Groß- und Einzelhandel, Gewerbe geöffnet (pro Kunde 20 m², Maskenpflicht etc.)
- ab 18. Mai ist Außengastronomie (z. B. Biergärten) bis 20 Uhr erlaubt und
- ab 25. Mai dann alle Gastronomiebetriebe/Speiselokale unter Einhaltung bestimmter Auflagen (bis 22 Uhr, Mindestabstand, abseits des Tisches Maskenpflicht etc.)
- weiterhin Veranstaltungs-, Versammlungs- und Ansammlungsverbot
- Vereinsräume, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Diskotheken, Badeanstalten, Thermen, Wellnesszentren, Saunas, Jugendhäuser, Freizeitparks, Stadtführungen, Fitnessstudios, Tanzschulen, Vergnügungsstätten, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sind geschlossen