Sonderprogramm "Soforthilfe Corona" des Freistaates Bayern

02. April 2020: Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.

Alle aktuellen Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Landratsamtes FFB, unter: https://www.lra-ffb.de/bildung-wirtschaft/wirtschaftsfoerderung/  

Antragsberechtigte:

Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.

Höhe der Soforthilfe:

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach Betriebsgröße und beträgt zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro:

  • bis zu 5 Erwerbstätige 9.000 Euro,
  • bis zu 10 Erwerbstätige 15.000 Euro,
  • bis zu 50 Erwerbstätige 30.000 Euro,
  • bis zu 250 Erwerbstätige 50.000 Euro.

Beantragung:

Die Anträge können ab sofort gestellt werden. Alle Unterlagen und Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Sonderseite des Wirtschaftsministeriums. Bewilligungsbehörde für Unternehmen aus der Gemeinde Emmering ist die Regierung von Oberbayern.

Sonderseite Soforthilfe Corona

Fördermöglichkeiten Regierung von Oberbayern

Informationen des bayerischen Wirtschaftsministeriums