Bürgermeisterwort
Liebe Emmeringer,
nach intensiver Vorberatung haben alle Bürgermeisterkollegen im Landkreis Fürstenfeldbruck die Vereinbarung gegen Alkoholmissbrauch auf Festveranstaltungen unterzeichnet. Die Initiative dazu ging vom Jugendamt im Landratsamt aus. Denn vermehrt müssen die Fachbehörde und auch die Polizei mit missbräuchlichem Umgang mit Alkohol insbesondere Jugendlicher und junger Erwachsener kämpfen. Als Stichworte werden „Komasaufen" und „Vorglühen" genannt. Die Grenze zur Gesundheitsgefährdung wird nicht selten überschritten.
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Häufig sind Veranstaltungen, die überwiegend Jugendliche und junge Erwachsene zur Zielgruppe haben, besonders problemträchtig bezüglich Alkoholmissbrauch. Vor diesem Hintergrund haben eben der Landkreis Fürstenfeldbruck, die Polizeiinspektionen im Landkreis und die Bürgermeister Grundsätze zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vereinbart. Ich begrüße diese Vereinbarung ausdrücklich und bin froh, dass wir uns im Landkreis auf gemeinsame Regeln einigen konnten.
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Ziel der Vereinbarung ist eben die Vereinheitlichung der Auflagen bei Genehmigungen öffentlicher Veranstaltungen, bei denen die Gefahr von übermäßigem Alkoholkonsum besteht. Gedacht ist an Stadelfeste, Burschenfeste, Weinfeste, Fahnenweihen, Mottopartys und Veranstaltungen mit vergleichbarem Gefährdungspotential. Die Möglichkeit, abweichende Auflagen festzulegen, bleibt den Gemeinden dabei unbenommen. Die zuständige Genehmigungsbehörde, in der Regel die Gemeinde, erlässt Gestattungsbescheide nach Gaststättenrecht und Erlaubnisse nach Landesstraf- und Verordnungsgesetz mit geeigneten Auflagen. Der Veranstalter ist jeweils verantwortlich für die Einhaltung der Auflagen.
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Als Regelungen wurden zum Beispiel aufgenommen, dass das Veranstaltungsende spätestens um drei Uhr des Folgetages sein soll. Es ist eine volljährige Person als Jugendschutzbeauftragter zu benennen, die vor, während und nach der Veranstaltung Ansprechpartner für Kommune, Polizei und Jugendamt in Bezug auf jugendschutzrechtliche Belange ist. Einlasskontrollen sollen der Einhaltung von gaststätten- und jugendschutzrechtlichen Vorschriften dienen. Beispielsweise sollen deutlich unterscheidbare Armbänder, Stempel oder Ähnliches für unter 16-jährige verwendet werden. Ebenso benennt die Vereinbarung Regelungen für die Abgabe von Alkohol. Mit unserer Vereinbarung werden wir das Problem Alkoholmissbrauch durch Jugendliche nicht beseitigen. Aber ich bin der Auffassung, dass zumindest Schranken gesetzt werden, die den Zugang zu Alkohol und dessen Konsum etwas eindämmen. Keine Veranstaltung wird damit verhindert oder zunichte gemacht. Unsere bisherigen Erfahrungen in Emmering haben dies bestätigt. Entscheidend ist auch, dass sich Veranstalter und Genehmigungsbehörde frühzeitig verständigen und auf Basis der landkreisweiten Vereinbarung die Auflagen für die Veranstaltung erörtern.
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Der genaue Wortlaut der Vereinbarung ist auf unserer Homepage www.emmering.de nachzulesen.
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Mit freundlichen Grüßen
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Ihr
Dr. Michael Schanderl Â



