Jetzt noch bis 16. März anmelden – Kinderbetreuungsplätze 2026/2027
Antrag
Bitte füllen Sie den jeweiligen Antrag (Antrag auf Aufnahme in eine Kinderkrippe oder einen Kindergarten) vollständig aus und reichen Sie ihn unterschrieben gemeinsam mit
- allen erforderlichen Nachweisen zur Dringlichkeitseinstufung sowie
- der unterschriebenen Datenschutzerklärung
im Rathaus ein – postalisch oder digital.
Wichtige Hinweise
Der Nachweis zur Berufstätigkeit muss direkt vom Arbeitgeber ausgestellt sein, die wöchentliche Arbeitszeit enthalten und zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als 3 Monate sein. Selbstständige legen bitte den aktuellen Einkommenssteuerbescheid vor.
Ein Wechsel innerhalb einer Einrichtung (z. B. Krippe → Kindergarten) erfordert immer einen neuen Antrag.
Ein Anspruch auf einen Wechsel der Betreuungseinrichtung besteht nicht. Ein Wechsel ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Absprache mit den betroffenen Einrichtungen sowie der Gemeindeverwaltung möglich.
Zusagen
Die Vergabe der Plätze erfolgt direkt durch die jeweilige Kindertagesstätte. Die Zusagen werden voraussichtlich Ende April 2026 verschickt.
Beachten Sie unbedingt, dass der angebotene Platz aktiv bestätigt werden muss.
Integrationsplätze
Benötigt Ihr Kind einen integrativen Platz, ist vorab eine Kontaktaufnahme mit dem Kinderhaus Sausebraus erforderlich. Die Anmeldung erfolgt dennoch über die Gemeindeverwaltung.
Ein Integrationsplatz ist erforderlich, wenn Ihr Kind aufgrund von:
- Sprache
- Motorik
- Sozialverhalten
nicht altersgemäß entwickelt ist und besondere Förderung benötigt.
Hinweis:
Spricht Ihr Kind kein Deutsch, ist aber ansonsten altersgemäß entwickelt, wird kein Integrationsplatz benötigt.