Friedhof & Aussegnungshalle


Der Neue Emmeringer Friedhof
Eine stimmungsvolle Baumallee führt vom Eingang des Friedhofgeländes bis hin zur Aussegnungshalle.

Neuer Emmeringer Friedhof

AdresseNeuer Emmeringer Friedhof
Bachwörth 14
82275   Emmering
Öffnungszeiten

Nov. – März: 9 – 19 Uhr

April – Okt.:  8 – 20 Uhr

Bitte beachten Sie, dass das Brunnenwasser zum Gießen mit Beginn der Frostperiode abgesperrt wird. Rechtzeitig zum Frühling wird der Brunnen wieder für Besucher freigegeben.


Allgemeines


Der Friedhof der Gemeinde Emmering beherbergt rund 710 Grabplätze, darunter befinden sich:

  • Einzelerdgräber (je eine Grabstelle; Sarg oder Urne möglich)
  • Familienerdgräber (je bis zu zwei Grabstellen; Sarg oder Urne möglich)
  • Urnenerdgräber (je bis zu drei Grabstellen)
  • Urnennischen (je bis zu drei Grabstellen)
  • anonyme Urnenerdgräber

Es stehen Parkplätze und Fahrradabstellmöglichkeiten zur Verfügung. 
Der Zugang zur Aussegnungshalle sowie zu den Toiletten ist barrierefrei.

Um die Würde dieses Ortes wahren zu können, bitten wir um Beachtung unserer Friedhofsregeln.

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.
Beispielbild einer Urnenwand auf dem Friedhof

Graberwerb

Der Erwerb einer Grabstätte ist bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Emmering (Amperstraße 11a, 82275 Emmering, Zimmer 006, EG) persönlich zu beantragen. Die Durchführung einer Bestattung ist vorher nicht möglich. Die Kosten der jeweiligen Grabstätten finden Sie in der Friedhofsgebührensatzung.

Grabwahl

Bei der Grabwahl ist Ihnen unsere Friedhofsverwaltung jederzeit behilflich. Außerdem berät sie gerne bei der Auswahl der Grabstätte und des Grabmals sowie bei der Anlage des Grabes entsprechend den Bestimmungen unserer Friedhofssatzung.
Das Grabmal ist genehmigungspflichtig. Ein entsprechender Plan ist vom Steinmetz im Maßstab 1:10 in zweifacher Ausfertigung bei der Friedhofsverwaltung zur Genehmigung einzureichen

Bestattungsdurchführung

Die Versorgung und der Transport von Verstorbenen kann von jedem anerkannten Bestattungsinstitut durchgeführt werden.  

Grabverlängerung

Das Grabnutzungsrecht wird auf die Dauer der Ruhefrist (zehn Jahre bei Urnengräber, 15 Jahre bei Erdgräber) verliehen und kann auf Antrag erneut für zehn bzw. 15 Jahre verlängert werden.


Aussegnungshalle

Die Aussegnungshalle der Gemeinde Emmering ist großzügig, hell und modern gestaltet. Dank ihres offenen Dachstuhls mit Sichtbalken wirkt sie alles andere als bedrückend. Die großzügigen Glasfronten sorgen für eine lichtdurchflutete und angenehme Atmosphäre. Die durchdachte Gestaltung soll dazu beitragen, Ihnen den Abschied von Ihren Liebsten zu erleichtern. 

Hier finden die Trauerfeierlichkeiten für in der Regel bis zu 60 Gästen statt. Der Zugang zur Aussegnungshalle sowie zu den Toiletten ist barrierefrei.

Ausstattung

Die erst kürzlich neu ausgestattete Aussegnungshalle bietet Platz für insgesamt 60 Sitzplätze, ein Rednerpult, eine elektrische Orgel sowie einen Tisch zum Auslegen der Sterbebilder. 
Zudem ist, dank der technischen Ausstattung, eine Lautsprecherübertragung ins Freie möglich. 

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.
Die lichtdurchflutete Aussegnungshalle sorgt für eine freundliche und friedvolle Atmosphäre.