Bekanntmachungen
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Bekanntmachung | Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten
11. Februar 2021: Die Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 BMG über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten und die hierzu erläuternden Hinweise können nachfolgend eingesehen werden.
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Bekanntmachung | Allgemeinverfügung zur Erteilung einer allgemeinen Genehmigung § 144 Abs. 3 BauGB "Ortsmitte Emmering"
18. Januar 2021: Unter Rathaus | Satzungen & Verordnungen wurde die Allgemeinverfügung der Gemeinde Emmering zur Erteilung einer allgemeinen Genehmigung § 144 Abs. 3 BauGB im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet "Ortsmitte Emmering" bekanntgegeben.
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Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Emmering
05. Januar 2021: Nach Art. 1, 2 und 3 KAG in Verbindung mit der gemeindlichen Hundesteuersatzung vom 1. Januar 1981, der Satzungsänderung vom 01.01.1997 und der Satzungsänderung vom 01.01.2016 werden die Hundesteuerpflichtigen der Gemeinde aufgefordert, die aufgrund des zuletzt erlassenen Hundesteuerbescheides festgesetzte Hundesteuer auch für das Kalenderjahr 2021 zu entrichten.
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Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021
05. Januar 2021: Letztmals ergingen nach der Hauptveranlagung zum 01.01.1974 aufgrund der finanzamtlichen Messbescheide für alle wirtschaftlichen Einheiten generelle Grundsteuerbescheide. Weitere Grundsteuerbescheide wurden und werden nach später folgenden finanzamtlichen Grundsteuermessbescheiden bekannt gegeben. Das gilt insbesondere bei Neu- und Nachveranlagungen.
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Bekanntmachung | vorübergehende Schließung des Rathauses
12. Oktober 2020: Das Rathaus der Gemeinde Emmering bleibt aufgrund der aktuellen Corona-Situation bis auf Weiteres für den Parteiverkehr geschlossen.
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Bekanntmachung | Hygieneschutzkonzept für die Benutzung der Friedhofs- und Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Emmering
06. August 2020: Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat die Informationen zu Bestattungen in der Fassung der Verordnung zur Änderung der 5. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 12. Juni 2020 ergänzt und konkretisiert. Für Trauerfeiern, Totengebete, Aussegnungen, Abschiednahmen sowie die Beisetzung an Grabstätten auf dem Friedhof der Gemeinde Emmering gelten ab sofort folgende Vorgaben: