Kommunalwahl 2026
Am Sonntag, den 8. März 2026 finden die Kommunalwahlen in Bayern statt.
Worum geht es bei den Kommunalwahlen?
Die Wählerinnen und Wähler der Gemeinde Emmering entscheiden mit ihrer Stimme, wer Erste Bürgermeisterin oder Erster Bürgermeister wird und welche 20 Mitglieder den neuen Gemeinderat bilden werden.
Zugleich werden für den Landkreis Fürstenfeldbruck die Landrätin oder der Landrat sowie die 70 Mitglieder des Kreistags neu gewählt.
Erhält am Wahltag keine Kandidatin und kein Kandidat für das Amt der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters oder für das Amt der Landrätin bzw. des Landrats mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen, findet am Sonntag, den 22. März 2026 eine Stichwahl statt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind (letztes Geburtsdatum 8. März 2008), sich seit mindestens zwei Monaten (8. Januar 2026) in der Gemeinde bzw. im Landkreis mit ihrem Lebensschwerpunkt aufhalten und nicht infolge einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Der Aufenthalt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen wird dort vermutet, wo die Person mit der Hauptwohnung gemeldet ist. Seit 2019 dürfen auch Menschen, für die ein Betreuer in allen Angelegenheiten bestellt ist, an den Wahlen teilnehmen.
Wie wird gewählt?
🗳 Urnenwahl (persönlich im Stimm‑/Wahllokal)
Sie wählen direkt am Wahltag (z. B. Sonntag, 8. März 2026) zwischen 8 Uhr und 18 Uhr in Ihrem zugewiesenen Abstimmungsraum. Bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung und ein gültiges amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit. Im Wahllokal wird zunächst Ihre Wahlberechtigung überprüft. Im Anschluss erhalten Sie die Stimmzettel, füllen diese bitte anonym aus und werfen Sie in die Wahlurne.
✉️ Briefwahl (Wahl per Post oder direkt im Rathaus)
Antrag der Briefwahl:
Den Wahlschein frühzeitig, entweder über die Rückseite der Wahlbenachrichtigung, online (ab dem 9. Februar 2026) oder schriftlich oder persönlich im Wahlamt (Rathaus, EWO) beantragen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl 2026 werden in Emmering erst ab dem 16. Februar 2026 versandt.
Stimmabgabe per Brief:
Sie erhalten Wahlschein, Stimmzettel, farblich getrennte Umschläge (z. B. blau für Stimmzettel, rot für den Wahlbrief) und ein Merkblatt per Post. Füllen Sie die Stimmzettel entsprechend aus, falten Sie diesen und stecken Sie ihn in den dafür vorgesehenen Umschlag. Verschließen Sie diesen gut!
Der Wahlschein muss unterschrieben werden - sonst ist die Briefwahl ungültig! Der unterschriebene Wahlschein kommt dann gemeinsam mit dem verschlossenen Stimmzettelumschlag in den Wahlbriefumschlag.
Rücksendung:
Per Post: Der Brief sollte spätestens einige Tage vor dem Wahltag (bis etwa Freitag vor der Wahl) beim Wahlamt eingehen.
Abgabe direkt vor Ort: Sie können Ihre Briefwahl auch direkt vor Ort im Rathaus durchführen und bis 18 Uhr des Wahltags dort abgeben oder in den Briefkasten des Rathauses werfen - bitte nicht in eine Urne eines Wahllokals!
Die Auszählung / Das Wahlergebnis
Um 18:00 Uhr schließen die Wahllokale. Danach beginnt die öffentliche Auszählung der Stimmen. Der Ablauf ist gesetzlich wie folgt geregelt:
- Öffnung der Urnen und Sortierung der Stimmzettel nach Wahlarten (Bürgermeisterwahl, Gemeinderat, Kreistag, Landratswahl)
- Reihenfolge der Auszählung:
Zuerst wird die Bürgermeisterwahl ausgezählt,
danach folgt die Landratswahl.
Anschließend werden die Stimmen für den Gemeinderat und den Kreistag ermittelt. (Die Gemeinderats- und Kreistagsauszählung dauert länger, da hier Panaschieren und Kumulieren berücksichtigt werden müssen.) - Vorläufige Ergebnisse
Erste Ergebnisse für Bürgermeister/in und Landrat/in werden meist noch am Wahlabend veröffentlicht.
Die Auszählung der Gemeinderats- und Kreistagsstimmen kann bis in die Nacht oder die Folgetage dauern. - Endgültige Ergebnisse
Nach Prüfung durch die Wahlausschüsse werden die amtlichen Endergebnisse auf der Gemeindehomepage und im Mitteilungsblatt veröffentlicht.