Bekanntmachung | Erhebung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2026

12. Januar 2026: Nach Art. 1-3 und 12 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit der gemeindlichen Hundesteuersatzung vom 1. Januar 1981, der Satzungsänderungen vom 01.01.1997 und 01.01.2016 werden die Hundesteuerpflichtigen der Gemeinde aufge­fordert, die aufgrund des zuletzt erlassenen Hundesteuerbescheides festgesetzte Hunde­steuer auch für das Kalenderjahr 2026 zu entrichten.