Landkreis Fürstenfeldbruck schreibt Aktionsplan für Inklusion fort
Inklusion ist ein Menschenrecht. Die UN-Behindertenrechtskonvention, die 2006 verabschiedet und 2009 von Deutschland unterzeichnet wurde, hat dies verbindlich festgeschrieben. Bereits 2017 hat der Landkreis Fürstenfeldbruck mit dem Kommunalen Aktionsplan einen ersten umfassenden Maßnahmenkatalog zur Umsetzung dieser Konvention veröffentlicht.
Seitdem wurden zahlreiche Maßnahmen erfolgreich umgesetzt: Von der Einführung des „Inklusionskoffers" über die Einrichtung der Stelle der Inklusionsbeauftragten bis hin zu einer stärkeren politischen Partizipation durch inklusive Wahlveranstaltungen. Auch die Sensibilisierung für die Selbsthilfe, inklusive Sportfeste, gezielte Öffentlichkeitsarbeit sowie die Stärkung der Barrierefreiheit bei Veranstaltungen haben die Inklusionslandschaft im Landkreis nachhaltig geprägt.
Gesellschaftliche Rahmenbedingungen haben sich verändert
In den letzten Jahren haben sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen jedoch deutlich verändert. Die fortschreitende Digitalisierung, neue flexible Arbeitsmodelle und der zunehmende Fachkräftemangel stellen die Berufswelt und die Gesellschaft vor neue Herausforderungen. Der Bedarf an barrierefreien Wohnungen sowie die steigende Zahl von Menschen mit Behinderungen und Schwerbehinderungen rücken in den Fokus. Auch psychische Erkrankungen werden zunehmend als relevantes Thema wahrgenommen.
Vor diesem Hintergrund hat der Kreistag des Landkreises Fürstenfeldbruck Ende 2025 beschlossen, den Kommunalen Aktionsplan zu evaluieren, zu aktualisieren und fortzuschreiben.
Entwicklung neuer Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung
Der Prozess der Fortschreibung wird in den kommenden Monaten intensiv bearbeitet. Es stehen verschiedene Befragungen an, um die aktuelle Lage und die Bedürfnisse aller Beteiligten zu erfassen. Im späten Herbst folgen Expertenworkshops, in denen konkrete neue Maßnahmen entwickelt werden. Ziel ist es, die UN-Behindertenrechtskonvention weiterhin konsequent und passgenau im Landkreis Fürstenfeldbruck umzusetzen. Voraussichtlich im Juli 2026 startet die erste schriftliche Befragung von Menschen mit Behinderung. Dazu werden Fragenbögen an 1.800 Bürgerinnen und Bürgern mit einem anerkannten Grad der Behinderung in der Region versendet. Die Auswahl der Stichprobe und der Versand der Briefe erfolgt über die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), um den Datenschutz und die Anonymität der befragten Personen zu gewährleisten.
Die offizielle Vorstellung der aktualisierten Fassung des Kommunalen Aktionsplans ist für Mitte des Jahres 2027 geplant.
Im Zuge der Fortschreibung wird zudem nach einem neuen Titel für den Kommunalen Aktionsplan gesucht. Über Ideen und Anregungen dazu freut sich die Inklusionsbeauftragte des Landkreises sehr. Sie steht Ihnen auch für weiterführende Fragen zum Thema Inklusion gerne zur Verfügung. E-Mail: inklusion@lra-ffb.bayern.de