Nutzung der gemeindlichen Anschlagtafeln
1. Genehmigung erforderlich
Das Anbringen von Plakaten an den gemeindlichen Anschlagtafeln ist nur nach vorheriger Antragstellung und Genehmigung durch die Gemeinde erlaubt.
2. Antragstellung über das Rathaus
Die erforderliche Genehmigung erhalten Sie im Rathaus. Bitte stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor dem gewünschten Aushangtermin.
3. Kennzeichnung der Plakate
Genehmigte Plakate müssen gut sichtbar mit der entsprechenden Genehmigung (z. B. Stempel oder Vermerk der Gemeinde) angebracht werden.
4. Entfernung nicht genehmigter Plakate
Plakate ohne gültige Genehmigung werden umgehend durch die Gemeinde entfernt.