Bekanntmachung | Haushaltssatzung der Gemeinde Emmering für das Haushaltsjahr 2026
II
Die Satzung wurde durch das Landratsamt Fürstenfeldbruck rechtsaufsichtlich geprüft. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile (Schreiben des Landratsamtes Fürstenfeldbruck vom 5. Juni 2026)
III
Die Satzung wird durch Niederlegung im Rathaus der Gemeinde Emmering nach Art. 26 i.V. mit Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) amtlich bekanntgemacht. Gleichzeitig liegt der Haushaltsplan gem. Art. 65 Abs. 3 GO eine Woche lang öffentlich auf. Die Niederlegung der Haushaltssatzung sowie die Auflage des Haushaltsplanes erfolgt im Rathaus Emmering, Pforte Zimmer A 004, Erdgeschoss, während der allgemeinen Geschäftsstunden und beginnt am Tage der Bekanntmachung.
Außerdem liegen Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahre 2026 während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden im Rathaus zur Einsicht bereit (§ 4 der Bekanntmachungsverordnung).
Gemeinde Emmering
Ulrich Wiltawsky
1. Bürgermeister