Bekanntmachung | Haushaltssatzung der Gemeinde Emmering für das Haushaltsjahr 2026

13. Juli 2026: I. Der Gemeinderat der Gemeinde Emmering hat in seiner Sitzung vom 29. April 2026 aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 erlassen. Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2026 in Kraft.

II

Die Satzung wurde durch das Landratsamt Fürstenfeldbruck rechtsaufsichtlich geprüft. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile (Schreiben des Landratsamtes Fürstenfeldbruck vom 5. Juni 2026)

III

Die Satzung wird durch Niederlegung im Rathaus der Gemeinde Emmering nach Art. 26 i.V. mit Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) amtlich bekanntgemacht. Gleichzeitig liegt der Haushaltsplan gem. Art. 65 Abs. 3 GO eine Woche lang öffentlich auf. Die Niederlegung der Haushaltssatzung sowie die Auflage des Haushaltsplanes erfolgt im Rathaus Emmering, Pforte Zimmer A 004, Erdgeschoss, während der allgemeinen Geschäftsstunden und beginnt am Tage der Bekanntmachung.

Außerdem liegen Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahre 2026 während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden im Rathaus zur Einsicht bereit (§ 4 der Bekanntmachungsverordnung).

 

Gemeinde Emmering

Ulrich Wiltawsky
1. Bürgermeister