Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

19. September 2023: Die Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis ist vom 18. - 22. September 2023 möglich. Beachten Sie hierzu die angegebenen Dienstzeiten.

Sehen Sie hier die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl und die Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 ein.


Die Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis ist zu folgenden Dienstzeiten möglich:

Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag, Dienstag, Mittwoch von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr