Bekanntmachung | Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten

11. Februar 2021: Die Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 BMG über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten und die hierzu erläuternden Hinweise können nachfolgend eingesehen werden.