Urlaubszeit = Reisezeit = Ausweiszeit

23. Januar 2024: Bald ist Ferienzeit und der nächste Urlaub steht vor der Tür - aber haben Sie auch an Ihre Ausweisdokumente gedacht? Die Bundesdruckerei benötigt derzeit ca. 3 Wochen für eine Ausstellung!
Ist Ihr Reisedokument noch aktuell?

Das Einwohnermelde- /Passamt informiert:

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie heute daran erinnern, rechtzeitig vor Reiseantritt Ihre Ausweisdokumente auf deren Gültigkeit zu prüfen. Ferner sollten Sie, um Ein- oder Ausreiseschwierigkeiten zu vermeiden, prüfen, ob Ihr Lichtbild bzw. das Lichtbild Ihres Kindes im Reisepass/ Personalausweis oder Kinderreisepass noch aktuell ist.

Für eine Neuausstellung benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild und Ihren bisherigen Ausweis. Sollte die Gemeinde Emmering erstmalig für Sie ein Ausweisdokument ausstellen, ist eine Kopie der Geburts- bzw. Heiratsurkunde notwendig.

Zur Frage, ob und inwieweit der Staat Ihres Reiseziels Einreisebeschränkungen hat, sollten Sie vor Antritt der Reise Informationen einholen. Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen des Ziellandes können Sie u. a. in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes unter (Link: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit) abrufen.

Die Ausstellung eines Personalausweises bzw. Reisepasses durch die Bundesdruckerei dauert derzeit ca. drei Wochen. Eine Verlängerung der alten Ausweise ist nicht möglich.
 
Für die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes können Sie im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Emmering nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (08141/4007-100) vorsprechen. 

Bitte bringen Sie hierfür Ihren bisherigen Ausweis oder Pass und ein aktuelles biometrisches Passbild mit. Falls Ihr bisheriger Ausweis nicht von der Gemeinde Emmering ausgestellt wurde, benötigen wir von Ihnen zusätzlich eine Personenstandsurkunde (Familienstammbuch, Geburts- oder Heiratsurkunde).

Das persönliche Erscheinen ist unbedingt notwendig, da wir von Ihnen Fingerabdrücke sowie eine eigenhändig geleistete Unterschrift benötigen, die später auf Ihrem Ausweisdokument gespeichert wird.

Eine Beantragung von Kinderreisepässen ist seit dem 01.01.2024 nicht mehr möglich.

Für Kinder wird nun, wie auch für Erwachsene, entweder ein Personalausweis oder ein Reisepass ausgestellt. Dieser hat eine Gültigkeit von 6 Jahren. Bitte beachten Sie, dass die Aktualität des Lichtbildes mit dem tatsächlichen Aussehen des Kindes von Ihnen zu überprüfen ist, da es in manchen Ländern zu Problemen führen kann, wenn das Lichtbild nicht mehr aktuell ist. In diesen Fällen muss ein neues Dokument erstellt werden.

Für die Beantragung von Reisepässen bei Jugendlichen unter 18 Jahren und Personalausweisen bei Jugendlichen unter 16 Jahren ist es unbedingt erforderlich, dass beide Elternteile persönlich erscheinen, um ihr Einverständnis zur Ausstellung zu geben. Sollte dies nicht möglich sein, so ist vom fehlenden Elternteil eine Zustimmungserklärung und ein Ausweisdokument vorzulegen. Bei Alleinerziehenden muss ein rechtskräftiger Sorgerechtsbeschluss beziehungsweise entsprechender aktueller Nachweis vom Jugendamt (Negativbescheinigung) vorgelegt werden.

Zur weiteren Information veröffentlichen wir die aktuellen Gebührensätze:
 
1. Ausstellung eines Reisepasses
1.1. an Personen ab dem 24. Lebensjahr 70,00 € (10 Jahre gültig)
1.2. an Personen vor dem 24. Lebensjahr 37,50 € (6 Jahre gültig)
1.3. Expresspass Bestellung ab 24. Lebensjahr 102 € (Lieferung innerhalb von 3 Werktagen)
1.4. Expresspass Bestellung vor dem 24. Lebensjahr 69,50 € (Lieferung innerhalb von 3 Werktagen)

2. Ausstellung eines Personalausweises
2.1. an Personen ab dem 24. Lebensjahr 37,00 € (10 Jahre gültig)
2.2. an Personen vor dem 24. Lebensjahr 22,80 € (6 Jahre gültig)
2.3. Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises 10,00 €

Die Gebühr kann bei Antragstellung in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.