Urlaubszeit = Reisezeit = Ausweiszeit
Das Einwohnermelde- /Passamt informiert:
Damit der Urlaub schon entspannt beginnen kann, möchten wir Sie bitten, rechtzeitig vor Reiseantritt Ihre Ausweisdokumente auf deren Gültigkeit zu prüfen. Ferner sollten Sie, um Ein- oder Ausreiseschwierigkeiten zu vermeiden, prüfen, ob Ihr Lichtbild bzw. das Lichtbild Ihres Kindes im Reisepass/Personalausweis oder Kinderreisepass noch aktuell ist.
Für eine Neuausstellung benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild und Ihren bisherigen Ausweis.
Sollte die Gemeinde Emmering erstmalig für Sie ein Ausweisdokument ausstellen, ist eine Kopie der Geburts- bzw. Heiratsurkunde notwendig.
Die Ausstellung eines Personalausweises bzw. Reisepasses durch die Bundesdruckerei dauert derzeit ca. drei Wochen. Eine Verlängerung der alten Ausweise ist nicht möglich.
Für die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes können Sie im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Emmering nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung vorsprechen. Das persönliche Erscheinen ist unbedingt notwendig, da wir von Ihnen Fingerabdrücke sowie eine eigenhändig geleistete Unterschrift benötigen, die später auf Ihrem Ausweisdokument gespeichert wird.
Für die Beantragung von Kinderreisepässen sowie von Reisepässen bei Jugendlichen unter 18 Jahren und Personalausweisen bei Jugendlichen unter 16 Jahren ist es unbedingt erforderlich, dass beide Elternteile persönlich erscheinen, um ihr Einverständnis zur Ausstellung zu geben. Bei Alleinerziehenden muss ein rechtskräftiger Sorgerechtsbeschluss beziehungsweise entsprechender aktueller Nachweis vom Jugendamt (Negativbescheinigung) vorgelegt werden.
Bitte informieren Sie sich vor Antritt der Reise über die Einreisebestimmungen des Ziellandes. Reise- und Sicherheitshinweise finden Sie beim Auswärtigen Amtes unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit.
Zur weiteren Information veröffentlichen wir die aktuellen Gebührensätze:
1. Ausstellung eines Reisepasses
1.1. an Personen ab dem 24. Lebensjahr 60,00 € (10 Jahre gültig)
1.2. an Personen vor dem 24. Lebensjahr 37,50 € (6 Jahre gültig)
2. Ausstellung eines Personalausweises
2.1. an Personen ab dem 24. Lebensjahr 37,00 € (10 Jahre gültig)
2.2. an Personen vor dem 24. Lebensjahr 22,80 € (6 Jahre gültig)
4. Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises 10,00 €
5. Ausstellung eines Kinderreisepasses 13,00 € (1 Jahr gültig, maximal bis zum 12. Lebensjahr)
5.1. Verlängerung/Aktualisierung eines noch gültigen Kinderreisepasses 6,00 € ebenfalls nur noch für 1 Jahr möglich Die Gebühr kann bei Antragstellung in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.