Bekanntmachung | Erhebung der Hundesteuer 2024

29. Dezember 2023: Auf Grundlage des zuletzt erlassenen Hundesteuerbescheids werden Hundesteuerpflichtige aufgefordert, die festgesetzte Hundesteuer für das Kalenderjahr 2024 zu entrichten. Die Hundesteuer ist am 1. März eines Jahres fällig.