Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Emmering

05. Januar 2021: Nach Art. 1, 2 und 3 KAG in Verbindung mit der gemeindlichen Hundesteuersatzung vom 1. Januar 1981, der Satzungsänderung vom 01.01.1997 und der Satzungsänderung vom 01.01.2016 werden die Hundesteuerpflichtigen der Gemeinde aufgefordert, die aufgrund des zuletzt erlassenen Hundesteuerbescheides festgesetzte Hundesteuer auch für das Kalenderjahr 2021 zu entrichten.